HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

HORT BLASEWITZ

DER 63. GRUNDSCHULE DRESDEN

Foto: mandy bent fotografie

Einfach Frage anklicken und schon …

Was zählt alles zur Hortbetreuungszeit?

Wie kann ich den Betreuungsvertrag meines Kindes, speziell die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden, anpassen?

Was mache ich, wenn ich möchte, dass mein Kind den Hort in Zukunft an einem oder mehreren Tagen selbstständig oder zu einer festen Zeit verlässt?

Bis wann kann ich das Mittagessen bestellen / abbestellen?

Bis wann habe ich Zugang zum Klassenzimmer meines Kindes um zum Beispiel vergessene Unterrichtsmaterialen abzuholen?

Mein Kind ist nicht für die Ferien angemeldet, kann es den Ferienhort trotzdem besuchen?

Mein Kind ist in der vierten Klasse und das Schuljahr geht zu Ende, muss ich den Betreuungsvertrag für den Hort aktiv kündigen?

Foto: mandy bent fotografie

Was zählt alles …

Generell gehört alles zur Betreuungszeit, was nicht laut Stundenplan von der Schule abgedeckt wird – im Rahmen der regulären Hortöffnungszeit von 6:15 Uhr bis 18:00 Uhr.

Wie kann ich den Betreuungsvertrag …

Die Anpassung der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden ist jederzeit durch ein an die Hortleitung gerichtetes, formloses Schreiben möglich. Die Vertragsanpassung erfolgt dann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats.

Was mache ich, wenn …

Ich lasse in diesem Fall dem | der Gruppenerzieher:in von meinem Kind eine unterschriebene Dauervollmacht zur Heimgehzeit zukommen.

Bis wann kann ich das …

Essensbestellungen und Umbestellungen sind online oder telefonisch bis 12:00 Uhr des vorherigen Werktages (Mo.-Fr.) möglich. Abbestellungen können online bis 12:00 Uhr des vorherigen Werktages erfolgen. Nur im Krankheitsfall ist dies auch am Essenstag (telefonisch oder online bis 07:30 Uhr) möglich.

Bis wann habe ich Zugang …

Das große Schulhaus schließt um 16 Uhr, da die Späthortbetreuung im Nebengebäude „Kleines Haus“ stattfindet. Der Zugang zu den Klassenzimmern ist somit bis 16 Uhr gewährleistet. (Bitte beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln)

Mein Kind ist nicht für die Ferien …

Ihr Kind kann auch ohne vorherige Anmeldung jederzeit den Ferienhort besuchen. Um unsere Personal- und Angebotsplanung optimieren zu können, bitten wir Sie um eine reguläre Anmeldung im Vorfeld.

Mein Kind ist in der vierten …

Der Hortvertrag der 4. Klassen endet automatisch zum Ende der Sommerferien des vierten Schuljahres, ohne dass eine aktive Kündigung erfolgen muss. Die Hortleitung leitet im zweiten Schulhalbjahr der 4. Klassen eine Abfrage ein, ob die Kündigung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen soll. Generell ist die schriftliche Kündigung des Betreuungsvertrages durch die Personensorgeberechtigten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats möglich.