HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

HORT BLASEWITZ

DER 63. GRUNDSCHULE DRESDEN

Foto: mandy bent fotografie

Einfach Frage anklicken und schon …

Was zählt alles zur Hortbetreuungszeit?

Wie kann ich den Betreuungsvertrag meines Kindes, speziell die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden, anpassen?

Was mache ich, wenn ich möchte, dass mein Kind den Hort in Zukunft an einem oder mehreren Tagen selbstständig oder zu einer festen Zeit verlässt?

Bis wann kann ich das Mittagessen bestellen / abbestellen?

Bis wann habe ich Zugang zum Klassenzimmer meines Kindes um zum Beispiel vergessene Unterrichtsmaterialen abzuholen?

Mein Kind ist nicht für die Ferien angemeldet, kann es den Ferienhort trotzdem besuchen?

Mein Kind ist in der vierten Klasse und das Schuljahr geht zu Ende, muss ich den Betreuungsvertrag für den Hort aktiv kündigen?

Foto: mandy bent fotografie

Was zählt alles …

Zur Betreuungszeit zählt grundsätzlich alles, was nicht durch den schulischen Stundenplan abgedeckt ist – innerhalb der aktuellen Hortöffnungszeit von 6:30 bis 17:30 Uhr.

Wie kann ich den Betreuungsvertrag …

Die vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden können jederzeit durch ein formloses, von allen Personensorgeberechtigten unterschriebenes Schreiben an die Hortleitung angepasst werden. Die Änderung tritt mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende des darauffolgenden Monats in Kraft.

Was mache ich, wenn …

Ich lasse in diesem Fall dem | der Gruppenerzieher:in meines Kindes eine unterschriebene Dauervollmacht zur Heimgehzeit zukommen.

Bis wann kann ich das …

Essensbestellungen und Umbestellungen sind online oder telefonisch bis 12:00 Uhr des vorherigen Werktages (Mo. – Fr.) möglich. Abbestellungen können online bis 12:00 Uhr des vorherigen Werktages erfolgen. Nur im Krankheitsfall ist dies auch am Essenstag (telefonisch oder online bis 07:30 Uhr) möglich.

Bis wann habe ich Zugang …

Das große Schulhaus schließt um 16 Uhr, da die Späthortbetreuung im Nebengebäude „Kleines Haus“ stattfindet. Bis dahin ist der Zugang zu den Klassenzimmern möglich. Bitte betreten Sie die Klassenzimmer jedoch nur in Absprache mit einer pädagogischen Fachkraft, um den Schutz- und Spielraum der Kinder zu wahren. Hierzu gibt es separate Bestimmungen (siehe Glasschaukasten).

Mein Kind ist nicht für die Ferien …

Ihr Kind kann den Ferienhort jederzeit auch ohne vorherige Anmeldung besuchen. Damit wir unsere Personal- und Angebotsplanung bestmöglich gestalten können, bitten wir Sie jedoch, die Anmeldung nachträglich über das Formular „Nachmeldung Ferien“ im Download-Bereich dieser Website vorzunehmen. Bitte nutzen Sie zur Unterstützung unserer Ferienabläufe dieses Formular und verzichten Sie auf telefonische Nachmeldungen oder formlose Nachmeldungen per E-Mail.

Mein Kind ist in der vierten …

Der Hortvertrag für die 4. Klassen endet automatisch mit dem Ende der Sommerferien des vierten Schuljahres bzw. bei Verträgen ab 2024 zum 31.7. – eine Kündigung ist nicht erforderlich. Im zweiten Schulhalbjahr fragt die Hortleitung ab, ob eine vorzeitige Beendigung gewünscht wird. Grundsätzlich kann der Betreuungsvertrag jederzeit von den Personensorgeberechtigten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende des darauffolgenden Monats schriftlich gekündigt werden.